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Hygiene

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Hygienerichtlinien SWKI VA 104-01 / VDI 6022

Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Der Gebäudebetreiber eines öffentlichen Gebäudes, z.B. eines Einkaufszentrums, ist für die Personen die sein Gebäude betreten verantwortlich. Er kann es sich nicht leisten, die Personen hinsichtlich ihrer Gesundheit zu gefährden. Das angenehme Klima für die gute Befindlichkeit seiner Kundschaft ist ihm selbst dienlich und die Gesundheit der Mitarbeiter letztendlich eine Kostenfrage. 

Die Kern- und Leitaussage der Hygienerichtlinie für raumlufttechnische Anlagen und Geräte: 
Die in den Raum eingeführte Luft muss mindestens der Qualität der Aussenluft entsprechen. Eine raumlufttechnische Anlage darf also die Luft bezüglich des Gehaltes an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen Inhaltsstoffen sowie bezüglich des Keimspektrums nicht schlechter machen.

Aus Sicht der Luftfiltration

Die Luftfilter müssen also so ausgelegt, konfektioniert, eingebaut und gewartet werden, dass sie die Zuführung von Keimen, anorganischen und organischen Stäuben in die zu belüftenden Räume minimieren, keinenfalls jedoch erhöhen. Es muss sichergestellt sein, dass sie nicht selbst zur Quelle von gesundheits- und geruchsbelastenden Bestandteilen der Luft werden können.

Austauschzeitpunkt  

Die Luftfilter sind – unabhängig von der Druckdifferenz – nach spätestens folgenden Intervallen auszutauschen: 

  • Einstufige Anlagen: jährlich 
  • Zweistufige Anlagen: 1. Filterstufe: nach 12 Monaten   2. Filterstufe: nach 24 Monaten 

Oder bei Erreichen der Enddruckdifferenz (Faustregel: Anfangsdruckdifferenz x 2.5).

Anforderung an die Filterklasse  

Abhängig von der Anlagenart (ein- oder zweistufig) wird der Einsatz der folgenden Filterklassen empfohlen (siehe Filterauswahl): 
  • Einstufige Anlagen: ePM1 > 50% 
  • Zweistufige Anlagen: ePM10 > 50%   ePM1 > 50% 
Luftfilter müssen über ihre gesamte Einsatzdauer die der Filterklasse entsprechende Abscheideleistung erfüllen.

Hygieneaspekte

Bei Filtern ist ein hygienisch einwandfreier Betrieb der Anlage äusserst wichtig, deshalb darf die durchschnittliche relative Luftfeuchte innerhalb von drei Tagen nicht über 80% liegen. Im schweizerischen Mittelland lässt sich dies günstig erzielen mit einem kurzen Luft-Erdregister. Es sind in regelmässigen Abständen Überprüfungen vorzunehmen.

Filterwechsel, Anforderung ans Handling

  • Luftdichter Abschluss zwischen Filterrahmen und Aufnahmerahmen. 
  • Keine Beschädigung der Luftfiltertaschen durch den Einbau. 
  • Beim Auswechseln ist eine Kontamination der Anlageteile und der belüfteten Räume zu vermeiden. 
  • Das Personal hat sich mittels Mundschutz, Schutzanzug und Handschuhen beim Filterwechsel entsprechend zu schützen. 
  • Die alten, verschmutzten Filter müssen vor Ort sicher verpackt und anschliessend fachgerecht entsorgt werden. 
  • Sollte ein 2. Filtersatz auf der Anlage gelagert werden ist dafür zu sorgen, dass die Produkte entsprechend trocken und staubgeschützt eingelagert werden.

Hygiene Kontrolle der Luftfilter

Kontrolle der Luftfilter

Optische Verschmutzung 

  • Wenn die Filter «unappetitlich» wirken ist es Zeit für einen Wechsel. Der eingelagerte Staub bildet die Lebensgrundlage für Mikroorganismen 

Fühlbare Feuchtigkeit 

  • Nasse / feuchte Filtertaschen 
  • Wasserablagerungen am Boden des Gehäuses 
  • Filtertaschen die auf feuchten Flächen aufliegen 

Geschmack 

  • Wenn die Filter «stinken» ist das ein Zeichen von Endotoxinen, d.h. Abbaustoffen von sterbenden Mikroorganismen 
  • Grosser Gestank = Hohe Anzahl von Mikroorganismen

Hinweise

Diese Ausführungen beziehen sich jeweils auf den Filterteil der Anlage. Die SWKI VA 104-01/VDI 6022 umfasst natürlich die ganze Raumlufttechnische Anlage (vom Ansaugstutzen zur Abluft). Eine Lüftungsanlage beinhaltet verschiedene hygienisch kritische Teile. Namentlich sind dies u.a. Luftwäscher, Befeuchtungseinheiten oder Wärmerückgewinnungsteile. 

 Die SWKI VA 104-01/VDI 6022 sollte in das Qualitätssicherungssystem vom Anlagenbetreiber integriert werden.

Hygieneschulung

Hygieneschulung A - Inspektion 
  • Ingenieure / Techniker / Meister 
  • Zur Durchführung von anspruchsvollen Hygienetätigkeiten und Hygieneinspektionen nach SWKI VA 104-01/VDI6022 
Hygieneschulung B - Wartung und Instandsetzung 
  • Fachmonteure / Techniker / eingewiesenes Personal 
  • Zur Durchführung von hygiene- und qualitätsbewussten Massnahmen, zur Wartung und Instandsetzung sowie für einfache Inspektionen 
Anbieter von diesen Kurse (es gibt noch weitere): 
  • www.stfw.ch, STF Schweizerische Technische Fachschule, Winterthur 
  • www.suissetec.ch, Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband, 8023 Zürich 

Individuelle Beratung

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an unseren Kundenservice oder Aussendienstmitarbeiter.

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