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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Mit dem Erteilen einer Bestellung erklärt sich der Besteller mit den nachfolgenden „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ ausdrücklich einverstanden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Anderslautende, von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufs- oder Geschäfts­bedingungen des Bestellers sind nicht Vertragsbestandteile.

1. Angebot

1.1 Abbildungen, Material- und Massangaben sind unverbindlich. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gültigkeitsdauer von Angeboten 3 Monate. Die angebotenen Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die im Angebot genannten Qualitäten und Mengen unverändert bestellt werden.
1.2 Patente- und Markenrechte sowie Know How und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen, Muster, Projekten und Unterlagen zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.   

2. Lieferumfang

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist entweder das anerkannte Angebot durch den Besteller oder unsere Auftragsbestätigung mit allfälligen technischen Beilagen massgebend. 

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich immer exkl. MWST und ab Werk. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers.  Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form, sei es durch ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung. Die Verpackungskosten werden je nach Produktegruppe individuell durch die entsprechenden Preislisten geregelt und nur zu Selbstkosten verrechnet.

3.2 Mehrkosten für  Expressaufträge  und ausserordentliche Zustellkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Versandart erfolgt nach Absprache oder nach unserem Ermessen.

3.3 Es gelten diejenigen Preislisten, die zum Zeitpunkt unserer      Auftragsbestätigung oder der Bestellung gültig sind. 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.  Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von SFr. 20.- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 5 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Der Besteller verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten inkl. den Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen.

4.2 Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistungen aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht werden können. Die Verrechnung ist nicht zulässig

4.3 Der Auftragnehmer  ist  berechtigt,  die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.

4.4 Gelieferte Produkte  bleiben  bis  zur  vollständigen  Bezahlung unser Eigentum.

 

5. Lieferfristen

Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Für deren Einhaltung tragen wir Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände, lehnen wir jeglichen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, den erteilten Auftrag zu annullieren noch irgendwelche Ersatzansprüche geltend zu machen.

6. Versand

6.1 Als Lieferdatum gilt der Speditionstag. Bei allen Lieferungen trägt der Besteller das Transportrisiko. Mängelrügen über Transportschäden sind sofort oder spätestens binnen 24 Stunden vom Empfänger direkt an den letzten Frachtführer zu richten.

6.2 Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler des Auftragnehmers handelt.

6.3 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. 

7. Reklamationen

Reklamationen und Mängelrügen über Lieferungen haben sofort, spätestens aber innert 8 Tagen zu erfolgen. Wir bitten Sie daher, sofort beim Wareneingang die Ausführungen und Abmessungen der Produkte zu überprüfen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden. 

8. Garantie

Wenn weder im Angebot noch in der Auftragsbestätigung auf besondere Garantiebestimmungen hingewiesen wird, so beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab Lieferdatum. Bei berechtigten Beanstandungen auf Grund von Material- bzw. Produktionsfehlern wird Ersatz geliefert. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, das beanstandete Produkt kostenlos zu reparieren oder gleichwertigen Ersatz anzubieten. Die Garantiepflicht wird hinfällig bei natürlicher Abnützung, Schäden infolge ungenügender Wartung, unsachgemässer Lagerung, Montage oder Inbetriebnahme, Nichteinhalten von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, bei einem produktfremden Verwendungszweck oder bei ungenügender Einsatzdauer. Folgeschäden, welche durch mangelhafte Produkte entstanden sind, können nur dann anerkannt werden, wenn eine terminliche, sach- und fachgerechte Wareneingangskontrolle nachgewiesen werden kann und bei dieser der Produktefehler nach bestem Wissen nicht zu erkennen war. Ausserdem muss der Folgeschaden nachweislich direkt auf den Mangel der Produkte zurückzuführen sein. 

9. Warenrücknahme

Der Besteller hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäss gelieferten Waren. Eine Rückgabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. In diesem Fall werden mindestens 10 % des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt. 

10. Recht und Gerichtsstand

10.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien untersteht schweizerischem Recht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-5722 Gränichen.   


1. Juni 2020

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